Damit Ihr so schnell wie möglich zu Eurem Führerschein kommt und damit wir Theorie und Praxis miteinander verzahnen können, beginnen wir noch vor dem Ende der theoretischen Ausbildung oder unmittelbar nach Eurer bestandenen theoretischen Prüfung mit den Fahrstunden.
Der Gesetzgeber schreibt in der Regel eine Mindestanzahl von Pflichtstunden vor, die so genannten Sonderfahrten.
Bei Fahrerlaubnis Klasse B:
5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten
3 Dämmerungsfahrten,
also insgesamt 12 Sonderfahrten.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse BE:
3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt
1 Dämmerungsfahrt
also insgesamt 5 Sonderfahrten.
Da Ihr jedoch zum Bestehen der praktischen Prüfung ebenfalls das Parken, Umkehren und die Gefahrbremsung beherrschen müsst, sowie das Fahren in der Stadt, in Tempo-30-Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen, erhaltet Ihr außerdem noch Fahrstunden in diesen Gebieten, so genannte Übungsstunden. Die Anzahl an Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fortschritten, die jeder einzelne Fahrschüler macht.
Bei uns wird keiner in die Prüfung gezwungen. Für uns ist es stets das Wichtigste, dass Ihr Fahren könnt und dass Ihr Eure Prüfung gleich beim ersten Mal besteht.