Fahrschule Stasiak Inh.: Peter Buchborn Haspeler Str. 30 / B7 42285 Wuppertal
Fahrschule Stasiak    Inh.: Peter Buchborn    Haspeler Str. 30 / B7    42285 Wuppertal

Berufskraftfahrer-weiterbildung

Weiterbildung Lkw / Bus

nach BKrFQG

Wer muss zur Weiterbildung?

Alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

 

Wann muss die Weiterbildung spätestens absolviert sein?

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:

  • für Busfahrer

     bis einschließlich 09. September 2013,


  • für Lkw-Fahrer

     bis einschließlich 09. September 2014.

 

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung:

 

  • für Busfahrer

     bis einschließlich 09. September 2015


  • für LKW-Fahrer

     bis einschließlich 09. September 2016  erfolgen.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die Geltungsdauer der entsprechenden

  • Bus-Klasse zwischen dem 10.September 2013 und 09.September 2015 bzw.
  • Lkw-Klasse zwischen dem 10. September 2014 und 9. September 2016 endet.

 

Wie oft muss das Fahrpersonal zur Weiterbildung?

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist.

 

Umfang der Weiterbildung

  • 35 Stunden Schulung in Einheiten von 7 Zeitstunden ( 5 Module zu je 7 Stunden).
  • Ein Teil der Weiterbildung kann auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder Eco-Trainings entfallen.
  • Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung.
  • Als Nachweis der Weiterbildungs-Module werden dem Fahrer die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. 

Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?

Schlüsselzahl 95 nach dem BKrFQG

Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 (einschließlich Geltungsdauer) der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein in Spalte 12 nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

Das können wir für Sie tun

Wir bieten nach Absprache diese 35 Stundenweiterbildung nach dem BKrFQG an

 

Diese Besteht aus 5 Modulen zu je 7 Stunden

 

Modul 1        Eco- Training


Modul 2        (Sozial) Vorschriften für den

                         Güterverkehr / Personenverkehr


Modul 3        Sicherheitstechnik / Fahrsicherheit


Modul 4        Schaltstelle Fahrer – Imageträger,

                         Dienstleister, Profi


Modul 5        Ladungssicherung

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter!

 

Ansprechpartner:            Pit Buchborn                    Tel.: 0172 / 2623279                    

Email: info@fahrschule-stasiak.de

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

powered by verkehrsportal.de

Aktuelles

Jetzt den Autofüherschein upgraden und damit Motorrad fahren

B196 Schlüsslzahl

Infos hier

 

 

In den Monaten Juni, Juli, August und September ist unser Büro Mittwoch Nachmittag geschlossen

Druckversion | Sitemap
© Fahrschule Stasiak