Wer muss zur Weiterbildung?
Alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Wann muss die Weiterbildung spätestens absolviert sein?
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
bis einschließlich 09. September 2013,
bis einschließlich 09. September 2014.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung:
bis einschließlich 09. September 2015
bis einschließlich 09. September 2016 erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Geltungsdauer der entsprechenden
Wie oft muss das Fahrpersonal zur Weiterbildung?
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist.
Umfang der Weiterbildung
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Schlüsselzahl 95 nach dem BKrFQG
Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 (einschließlich Geltungsdauer) der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein in Spalte 12 nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.
Das können wir für Sie tun
Wir bieten nach Absprache diese 35 Stundenweiterbildung nach dem BKrFQG an
Diese Besteht aus 5 Modulen zu je 7 Stunden
Modul 1 Eco- Training
Modul 2 (Sozial) Vorschriften für den
Güterverkehr / Personenverkehr
Modul 3 Sicherheitstechnik / Fahrsicherheit
Modul 4 Schaltstelle Fahrer – Imageträger,
Dienstleister, Profi
Modul 5 Ladungssicherung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner: Pit Buchborn Tel.: 0172 / 2623279
Email: info@fahrschule-stasiak.de