Fahrschule Stasiak Inh.: Peter Buchborn Haspeler Str. 30 / B7 42285 Wuppertal
Fahrschule Stasiak    Inh.: Peter Buchborn    Haspeler Str. 30 / B7    42285 Wuppertal

Fahrerlaubnisklassen

Mofa

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 15 Jahre

Klasse AM

Roller,Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW/15 PS Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse B196

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW/15 PS Motorleistung.
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der FE.Klasse B

Wichtig!!!!!!

Diese Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig!

 

Klasse A2

Krafträder max. 35 KW/48 PS Motorleistung. Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 KW/kg

Hinweis: Bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 nur Praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter 18 Jahre

Eingeschlossene Klasse AM, A1

Klasse A

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) 

über 15 Kw/20 PS

Hinweis: Bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 nur Praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung erforderlich

Direkteinstieg ab 24 Jahre, 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 21 Jahre für Trikes
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
 

Klasse B

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, oder 17 Jahr für "Begleitetes Fahren mit 17"

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500kg.

Hinweis: Nur Praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre, oder 17 Jahr für "Begleitetes Fahren mit 17"

Vorbesitz Klasse B erforderlich

 


Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg.

Hinweis: Keine Prüfung erforderlich, aber eine besondere Schulung.

Klasse C1

Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis. max 7500 kg. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Max. 8 Fahrgastplätze außer dem Fahrerplatz

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12000 kg.

Vorbesitz: Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C

Kraftfahrzeuge über 3500 kg und max. 8 Fahrgastplätze außer dem Fahrerplatz. Anhänger Zulässige Gesamtmasse 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossen Klasse: C1

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C, Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung


Klasse L

Zugmaschinen für Land-oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 40 km/h. Mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmachinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter 16 Jahre

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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