Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
über 15 Kw/20 PS
Hinweis: Bei 2 Jahren
Vorbesitz der Klasse A2 nur Praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung erforderlich
Direkteinstieg ab 24 Jahre, 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 21 Jahre für Trikes
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Klasse B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre, oder 17 Jahr für "Begleitetes Fahren mit 17"
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500kg.
Hinweis: Nur Praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, oder 17 Jahr für "Begleitetes Fahren mit 17"
Vorbesitz Klasse B erforderlich